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Aktuelles

Mittagsruhe

Der Rasen muss gemäht werden, Bäume und Sträucher brauchen ihre Pflege und Holz wird verarbeitet. Zahlreiche Tätigkeiten ums Haus und im Garten sind mit Lärm verbunden und können zu Belästigungen der Nachbarschaft führen. Um die Nachbarn vor Lärm zu schützen (insbesondere zu Unzeiten), hat der Gesetzgeber eine bundesweit geltende Geräte- und Maschinenlärmschutz-verordnung erlassen. Diese Verordnung findet auf unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten Anwendung (z.B. Baumaschinen, Landschafts- und Gartengeräte).

Der Betrieb von lärmerzeugenden Geräten unzulässig:

an Werktagen in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 bis 7.00 Uhr,

sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.


Das Betriebsverbot am Mittag gilt jedoch nicht für Maschinen, die im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder gewerblich genutzt werden.

Besonders lärmintensive Geräte wie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider sowie Laubbläser und Laubsammler dürfen nur werktags zwischen 9.00 und 13.00 Uhr sowie von 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden. Dies gilt auch für den gewerblichen Bereich.

Ich bitte die zeitlichen Vorgaben zu beachten!

07. 06. 2021 |

ORTSGEMEINDE ELLERN
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