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Gemeindeheraldik


Ortskundige und Interessierte haben das Ellerner Wappen bereits als farbiges Wappenschild auf der Brunnensäule vor dem Rathaus der ehemaligen Verbandsgemeindeverwaltung in Rheinböllen gesehen. Die klassizistische Brunnenanlage stammt aus dem 19. Jahrhundert.

Die Genehmigung zum führen eines Wappens hatte die Bezirksregierung Koblenz jedoch erst mit ihrer Urkunde vom 31.03.1980 erteilt:  

"Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 2 der dazu ergangenen Durchführungsverordnung und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Ellern vom 03.03.1980 erteilen wir hiermit der

Ortsgemeinde Ellern, Rhein-Hunsrück-Kreis,

die Genehmigung, das nachfolgend näher beschriebene Wappen zu führen:  

Aus grünem Schildfuß wachsend eine grüne stilisierte Erle in Silber, links an einem Zweig hängend ein Wappenschild. Dieser ist geviert, in 1) goldener Löwe in Schwarz, 2) und 3) blausilber gerautet, in 4) goldener Reichsapfel  in Rot."  

Historische Begründung:

Die Erle will die Herkunft des Ortsnamens erklären. Ellern = "Erlen", wo Erlen stehen. Der Volksmund nennt auch heute noch die Erlenbäume "Ellere". Der Schild weist auf die Grundherrschaft der Pfalzgrafen hin, wobei der goldene Reichsapfel als ein Symbol für die Kurwürde der Pfalz gilt.

Ellern hat auch eine eigene Fahne. Diese wird bei festlichen Anlässen gerne gezeigt. Insbesondere am jährlichen Kirmeswochenende (4. Wochenende im August) werden die Häuser mit der Fahne geschmückt.

ORTSGEMEINDE ELLERN
Orts­bürg­er­meis­ter Fried­helm Däm­gen
Brühlweg 6
55497 Ellern/Hunsrück

Tele­fon: 06764 7406097
E-Mail: ellern_at_sim-rhb.de