Überschreitungen der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit
Nach § 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Alle Führer(innen) von Kraftfahrzeugen, ganz gleich ob Sie mit einem Pkw, Lkw, Motorrad oder einem Wohnmobil unterwegs sind, haben sich an die zulässigen Geschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften zu halten.
Da sich zurzeit die Beschwerden wegen Übertretungen beim innerörtlichen Tempolimit häufen, appelliere ich noch einmal an alle Fahrzeugführer(innen), sich in der Ortslage rücksichtsvoll und den Gesetzen entsprechend zu verhalten.